Ein Auto, wenn man's braucht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Gegenstand

ZebraMobil vermietet an registrierte Kunden komfortable Stadtautos vor allem zur spontanen Nutzung.

2) Fahrberechtigung

Fahrberechtigt sind alle registrierten Kunden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Während der Dauer einer Miete sind Fahrerwechsel zulässig, sofern alle Fahrer bei ZebraMobil registriert und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Um uns vor Missbrauch oder größeren Außenständen zu schützen, behalten wir uns vor, im Einzelfall die Fahrberechtigung zu entziehen.

Als Kunde von ZebraMobil verpflichten Sie sich, uns sofort in Kenntnis zu setzen, wenn Sie aus irgendeinem Grunde Ihre Fahrerlaubnis verlieren oder sie Ihnen entzogen werden sollte. Wir behalten uns vor, in bestimmten Abständen zu überprüfen, dass eine Fahrerlaubnis immer noch vorliegt.

3) Mietvertrag

Sie erhalten über Ihre ZebraCard in Verbindung mit Ihrer persönlichen PIN oder über ein Smartphone Zugang zu einem der Fahrzeuge. Mit dem Entriegeln des Fahrzeuges beginnt der Mietvertrag; er endet mit dem Verschließen des Fahrzeuges per ZebraCard oder Smartphone nach dem Abstellen des Fahrzeuges in einer zulässigen Parkzone auf einem zulässigen Stellplatz (siehe 6) Rückgabe). Während der Mietdauer sind Sie für das Fahrzeug, für alle Schäden (siehe 8) Schäden) und für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich.

Vor Fahrtantritt sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug auf Schäden und offensichtliche technische Mängel sowie auf Verunreinigung zu prüfen und uns diese gegebenenfalls zu melden.

4) Authentifizierung

Gegenüber dem Fahrzeug authentifizieren Sie sich als Nutzer mit Ihrer ZebraCard und der dazugehörigen PIN. Für Online-Anwendungen, wie unsere Webseite oder Smartphone-Apps, legitimieren Sie sich mittels Nutzernamen und Passwort. Sie verpflichten sich, die ZebraCard so sicher wie Bargeld zu verwahren und unter keinen Umständen irgendjemandem Ihr Passwort oder Ihre PIN mitzuteilen (auch nicht ZebraMobil-Mitarbeitern). Sollte Ihnen dennoch einmal Ihre ZebraCard abhanden kommen oder ein Passwort oder die PIN bekannt werden, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen.

5) Nutzung des Fahrzeugs

Während der Fahrt verpflichten Sie sich, eine Reihe von Grundregeln einzuhalten, damit unsere Fahrzeuge für alle Nutzer bequem und sauber bleiben:

6) Rückgabe

Bei der Rückgabe müssen Sie darauf achten, dass

7) Tanken

Sie müssen sich in den meisten Fällen um das Tanken nicht kümmern. Allerdings verpflichten Sie sich, das Fahrzeug vor Beendigung des Mietvorgangs zu betanken, falls der Tankinhalt unter 1/4 fällt. In diesem Fall, oder wenn Sie eine längere Fahrt vornehmen, nutzen Sie die im Fahrzeug vorhandene Tankkarte zum Volltanken bei einer der Tankstellenketten, an denen die Tankkarte akzeptiert wird.

Die Tankkarte darf nur zum Betanken des zugehörigen Fahrzeugs verwendet werden. Unter keinen Umständen darf die Tankkarte für andere Fahrzeuge oder zu anderen Zwecken verwendet werden. Die PIN der Tankkarte dürfen Sie niemand anderem mitteilen.

8) Schäden

Für Schäden, die während der Mietdauer auftreten, haften Sie als Mieter. Sofern der Schaden von der Voll- bzw. Teilkasko-Versicherung übernommen werden kann, haften Sie im Rahmen des Selbstbehalts von EUR 500,-, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. für einzelne Fahrten).

Bitte beachten Sie, dass Sie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die AGB für den gesamten entstandenen Schaden haftbar sein können.

9) Abrechnung

Die für die Nutzung von ZebraMobil anfallenden Gebühren stellen wir Ihnen in Rechnung und ziehen Sie kurze Zeit später per Lastschrift von dem Konto ein, das Sie uns angegeben haben und für das Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Sie verpflichten sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen und uns von einer etwaigen Änderung Ihrer Zahlungsdaten unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle von fehlgeschlagenen Zahlungen stellen wir Ihnen die anfallenden Kosten zusätzlich in Rechnung. Im Wiederholungsfalle behalten wir uns die Vertragskündigung vor.

10) Datenschutz und Datenübermittlung

ZebraMobil erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten seiner Kunden, soweit dies zur Durchführung seiner Dienstleistung notwendig ist. Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zum Abschluss des Vertrages oder zur Durchführung der Dienstleistung unabdingbar ist (z.B. im Registrierungsprozess an Postdienstleister oder an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa). Unter keinen Umständen werden personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben, die nicht direkt an der Erbringung der Dienstleistung beteiligt sind. Ausgenommen davon sind, soweit erforderlich und zulässig, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden (z.B. bei Fahrerermittlungsverfahren).

Für den stationsunabhängigen Betrieb von ZebraMobil ist es unerlässlich, dass die Fahrzeuge in bestimmten Abständen ihre Position und andere Daten zum Fahrzeugzustand übermitteln. Dies kann sowohl während der Fahrt als auch im Stand geschehen. Diese Daten werden nur dann mit den Fahrerdaten verknüpft, wenn es aus Abrechnungsgründen notwendig ist.

In bestimmten Fällen kann der Aufenthalt des Fahrzeuges in einem bestimmten Gebiet automatisch festgestellt werden (z.B. für die Kostenbegrenzung bei der Parkplatzsuche oder für die Parkkostenerstattung bei Einzelhändlern). Auch in diesem Fall werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.

Ansonsten werden keine personenbezogenen Rückschlüsse oder Auswertungen vorgenommen. Wir werten die Fahrzeugdaten aber anonymisiert aus, um das Angebot von ZebraMobil insgesamt zu verbessern.

11) Änderungen der AGB

ZebraMobil kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzende besondere Geschäftsbedingungen nachträglich ändern. In einem solchen Fall werden wir Ihnen die geänderten Bedingungen mitteilen und die Änderungen deutlich hervorheben. Wenn Sie mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. ZebraMobil wird auf das Widerspruchsrecht, die Bedeutung Ihres Verhaltens und auf die resultierenden Rechtsfolgen in der Mitteilung besonders hinweisen.

12) Allgemeine Bestimmungen

Sofern Sie nicht Verbraucher sind, gilt als Gerichtsstand München als vereinbart.

Sollten eine oder mehrere der oben angeführten Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Fall gilt eine zulässige Bestimmung, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: April 2013